Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Kunde im Rahmen der Nutzung von Scribo durch ClearFlow verarbeiten lässt. Er wird mit der Registrierung bzw. der Nutzung von Scribo zwischen den Parteien wirksam und ist Bestandteil der AGB.
Parteien
Verantwortlicher („Kunde“): die den Dienst nutzende Sachverständige
bzw. das nutzende Büro.
Auftragsverarbeiter: ClearFlow Systems FlexCo i.G., Mortaraplatz
7/13, 1200 Wien, Betreiberin von Scribo („ClearFlow“).
1. Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ClearFlow im Auftrag des Kunden zur Bereitstellung von Scribo. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses.
2. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
Zweck: Bereitstellung der Funktionen von Scribo zur Erstellung von
Gutachten (u. a. Speicherung von Falldaten und Unterlagen, KI-gestützte
Textverarbeitung, Spracherkennung, Texterkennung).
Art: Erheben, Speichern, Strukturieren, Auslesen, Verändern und
Löschen im Rahmen der Dienstnutzung.
Kategorien betroffener Personen
- Verfahrensbeteiligte und sonstige im Gutachten genannte Personen
- Auftraggeber und Kontaktpersonen des Kunden
Kategorien personenbezogener Daten
- Stamm- und Kontaktdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
- in Unterlagen und Falltexten enthaltene Inhaltsdaten
- ggf. besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), soweit vom Kunden eingebracht (z. B. Gesundheitsdaten in medizinischen Gutachten)
3. Weisungsrecht
ClearFlow verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Nutzung der Funktionen von Scribo durch den Kunden gilt als Weisung. ClearFlow informiert den Kunden, wenn eine Weisung nach Auffassung von ClearFlow gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
4. Pflichten von ClearFlow
- Verpflichtung der mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO)
- Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 32 DSGVO, siehe Anlage 2)
- Unterstützung des Kunden bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO)
- Unterstützung des Kunden bei seinen Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO
- unverzügliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
5. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde genehmigt den Einsatz der nachstehenden Unterauftragsverarbeiter (Anlage 1). ClearFlow informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen; der Kunde kann einer Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. ClearFlow verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau.
6. Drittlandtransfer
Die Verarbeitung erfolgt innerhalb der EU. Soweit Unterauftragsverarbeiter mit US-Mutterkonzern eingesetzt werden, ist ein etwaiger Zugriff durch deren Zertifizierung nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) sowie ergänzend durch EU-Standardvertragsklauseln (SCC) abgesichert.
7. Kontrollrechte
ClearFlow weist die Einhaltung der Pflichten auf Anfrage in geeigneter Form nach (z. B. durch Auskünfte und Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen). Weitergehende Kontrollen erfolgen nach angemessener Vorankündigung und ohne Störung des Betriebs.
8. Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses löscht ClearFlow die im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie nach Wahl des Kunden zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
9. Haftung
Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den Haftungsregelungen der AGB.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB gehen hinsichtlich der Auftragsverarbeitung die Regelungen dieses AVV vor.
Anlage 1 — Unterauftragsverarbeiter
| Dienstleister | Leistung | Standort |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Hosting, Datenspeicherung | Deutschland (EU) |
| Microsoft (Azure) | KI-Textverarbeitung, Spracherkennung | EU-Region West-Europa |
| Versand der Bestätigungs-E-Mail | EU-Verarbeitung / USA (DPF) |
Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
- Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS) und Schutz gespeicherter Daten
- Zugriffskontrolle: individuelle Konten, Authentifizierung, rollenbasierte Rechte
- Hosting ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU
- regelmäßige Sicherungen (Backups) und Wiederherstellbarkeit
- Trennung der Daten verschiedener Kunden (Mandantentrennung)
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe
Eine gesondert unterzeichnete Fassung dieses AVV stellen wir auf Anfrage zur Verfügung: infra@clearflow-systems.at.
